Dieser Leitfaden, der am 19. März veröffentlicht wurde, erinnert daran, dass, obwohl die Paketzustellung weiterhin erlaubt ist, die Unternehmen den strengen Maßnahmen zur Prävention gegen die Ausbreitung des Virus und zum maximalen Schutz der Personen, die diese Pakete handhaben, unterliegen müssen. Dies schließt die Umsetzung der kontaktlosen Lieferung ein.
So erfolgt die kontaktlose Lieferung zu Hause unter folgenden Bedingungen:
- Die Lieferungen sollen vorzugsweise im Briefkasten des Empfängers erfolgen. Absender werden dazu ermutigt, ihre Pakete so zu optimieren, dass diese Art der Zustellung so gut wie möglich erleichtert wird.
- Falls die Sendungen nicht in einem Standardbriefkasten passen, wird der Zusteller seine Ankunft beim Kunden oder der bezeichneten Person ankündigen (sei es durch Klingeln an der Tür oder durch Betätigen der Türklingel).
- Der Zusteller wird das Paket im Eingangsbereich abstellen und sich sofort mindestens 1 Meter von der Tür entfernen, bevor der Kunde die Tür öffnet.
- Er kann das Paket auch vor die Tür legen oder aus der Ferne sicherstellen, dass das Paket vom Kunden entgegengenommen wurde. Eine Unterschrift des Empfängers wird nicht notwendig sein.
- Ziel ist es, engen Kontakt zu vermeiden und insbesondere das Paket nicht von Hand zu Hand zu reichen.
Diese Regeln ergänzen die Protokolle und Abstandsregeln am Arbeitsplatz, die von der Regierung Anfang der Woche veröffentlicht wurden. Sie sind besonders wichtig bei der Ausführung von Tätigkeiten, die nicht für Telearbeit geeignet sind, da sie den maximalen Schutz der Personen, die diese Pakete handhaben (sowohl die Zusteller als auch die Kunden), und den reibungslosen Ablauf der Lieferungen gewährleisten.